Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
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im Unternehmen durch digitale Medien, Handbücher, Betriebsanleitungen etc..
Systemdurchführung durch Handbücher, Betriebsanleitungen etc..
... durch Seminare - Kurse - Unterweisungen, für alle die mit Arbeitssicherheit zu tun haben.
... zur Erfüllung Ihrer Unternehmerpflichten!
... für Ihren Betrieb und Ihre baulichen Anlagen, ein weiteres Dienstleistungs-Angebote auch zur Arbeitssicherheit.
NEU: Entwurf der Gefahrstoffverordnung aus Mai 2003 !!!!!!
Planung und Bauleitung für die Technische Gebäudeausrüstung
... zur Arbeitssicherheit, die wir mit dem Carl Heymanns Verlag - Köln entwickelten.
Partner und Berater des Unternehmers
Partner und Berater des Unternehmers
Die sicherheitstechnische Beratung und Betreuung von Betrieben liegt als Schwerpunkt eindeutig beim Mittelstand. Nicht die Großunternehmen sind in der Summe die wirklich Großen, sondern die Mittelständler.
Die Großunternehmen in Deutschland machen nur mehr von sich her. Nach Informationen des Instituts für Mittelstandsforschung - IfM in Bonn, beträgt der Anteil der mittelständischen Unternehmen 99,6 % aller Unternehmen. Laut Definition des IfM sind damit Unternehmen gemeint, die weniger als 500 Arbeitnehmer beschäftigen. Aber, in der Summe beschäftigen diese Unternehmen 70 % aller Arbeitnehmer. Laut Statischem Bundesamt sind rd. 35 Mio. Erwerbstätige als Arbeitnehmer beschäftigt. Damit verteilt sich die Zahl der Arbeitnehmer:
  • mit rd. 24,5 Mio. auf mittelständische Unternehmen und
  • mit rd. 10,5 Mio. auf Großunternehmen.
Das Bundeswirtschaftsministerium bezeichnet 3,3 Mio. kleine und mittlere Unternehmen als Motor unserer Gesellschaft. Ideenreichtum, Risikobereitschaft und Unternehmergeist zeichnen diese Unternehmen aus, so das BMWA.
Eine riesige Zahl von Unternehmen, hier gilt es, die Inhaber und Leiter gerade dieser Unternehmen für die Einsicht über eine sachgerechte Umsetzung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu gewinnen. Was Sicherheits-Ingenieure für diese Unternehmen wie leisten können und warum sie es leisten sollen, dazu die nachstehende Übersicht.
Aufgaben Erstrangig ist die Unterstützung des Arbeitgebers in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit,  insbesondere durch:
  • Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Einrichtungen und hierbei intensiviert bei:
    • der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln,
    • der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
    • der Auswahl und Erprobung von persönlichen Schutzausrüstungen,
    • der Gestaltung von Arbeitsplätzen,
    • der Arbeitsabläufe und
    • der Arbeitsumgebung
Weiter gehört die Übernahme der orginären Unternehmerpflichten zu den Aufgaben der Sicherheits-Ingenieure, wie:
  • die Beurteilung von Arbeitsbedingungen,
  • die sicherheitstechnische Überprüfung von Einrichtungen und Arbeitsverfahren,
  • die Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes durch Feststellung von Mängeln,
  • Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitssicherheit zu machen,
  • die Untersuchung und Auswertung von Unfallursachen und
  • die Information (Unterweisung) aller im Betrieb Beschäftigten über die Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie die Maßnahmen zu ihrer Abwendung.
Rechtsgrundlage Das - Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) - beschreibt als grundsätzliche Forderung die Bestellung von Sicherheits-Ingenieuren und im § 6 die vorgenannten Aufgaben.

Die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" BGV A 1 vom 1. Januar 2004 verpflichtet in § 19 die Unternehmer, als Mitglieder der gesetzlichen Unfallversicherung, zur Bestellung von Sicherheits-Ingenieuren. 

Die Unfallverhütungsvorschrift "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" BGV A 6 beschreibt branchenspezifische Zeitvorgaben der einzelnen Berufsgenossenschaften für ihre Mitgliedsunternehmen.

Qualifikation Ingenieure der Fachrichtung Sicherheitstechnik mit mindestens 1 Jahr praktischer Tätigkeit oder Ingenieure mit mindestens 2 Jahren praktischer Tätigkeit und besonderer staatlicher oder berufsgenossenschaftlicher Zusatzausbildung.
Bestellung Bei externer Bestellung ist der Betriebsrat nur zu hören.
Rechtliche
Stellung
Durch einen Vertrag bzw. eine Bestellung mit konkreter Aufgabenbeschreibung durch das Unternehmen bzw. den Unternehmer verpflichtet.
Organisatorische
Stellung
Ausschließlich dem Leiter des Betriebes, dem Unternehmer zuarbeitend.
Weisungs-
befugnis
Keine, es sei denn, im Vertrag bzw. in der Bestellung sind hierzu anderslautende Vereinbarungen getroffen worden.
Verantwortung Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Durchführung des Arbeitsschutzes beim Unternehmer.

Die Verantwortung der Sicherheits-Ingenieure gilt für die Erfüllung der Aufgaben nach § 6 ASiG und für eine fachlich richtige Beratung.

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