Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
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Eigenverantwortung im Arbeitsschutz
Eigenverantwortung im Arbeitsschutz
»Fahr nicht schneller, als Dein Schutzengel fliegen kann«. Ein scheinbar "cooler" Spruch, appelliert er doch gleichzeitig an die »Eigenverantwortung«. Neue Arbeitsschutzvorschriften haben eine besondere Nachwirkung: In vielen Vorschriften gibt es keine Forderungen mehr mit konkreten Lösungen, sondern nur noch Schutzziele, die der Unternehmer eigenverantwortlich erfüllen muss. Wie er das lösen kann, versucht ein Papier der Norddeutschen Metall Berufsgenossenschaft aufzuzeigen.
Neue Freiheiten und Handlungsspielräume fordern aktives »Mitdenken«. Mit dem Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes und dem sukzessiven Abbau berufsgenossenschaftlicher Vorschriften hat der Gesetzgeber den Betrieben das »Mehr« an Eigenverantwortung eingeräumt, das diese im Zuge der Deregulierung gefordert hatten. Von Gesetzes wegen ist in erster Linie der Arbeitgeber für Sicherheit und Gesundheitsschutz verantwortlich. Er kann dieser Forderung aber nur gerecht werden, wenn er seinen Betrieb so organisiert, dass Eigenverantwortung als Gemeinschaftsaufgabe wahrgenommen wird.
Was der Unternehmer tun kann und wie auch bei jedem Einzelnen Eigenverantwortung gefördert werden und somit diese Gemeinschaftsaufgabe gemeistert werden kann - das ist Inhalt eines fünfseitigen Papiers, das von der Internetseite der NMBG als PDF-Dokument heruntergeladen werden kann. Darüber hinaus gibt es zur gleichen Thematik eine übersichtliche Merkkarte, auf der die wichtigsten Fakten zusammengefasst sind.
Eigenverantwortung ist die Fähigkeit und die Bereitschaft des Einzelnen, für die Folgen seines Handelns selbst einzustehen. Eigenverantwortliches Handeln setzt die Möglichkeit voraus, Handlungswege und -ziele selbst zu bestimmen. Dies gilt im privaten wie im beruflichen Bereich. Auch im Rahmen der Diskussion über soziale Reformen wird zunehmend darauf verwiesen, dass jeder mehr Eigenverantwortung aufbringen soll und sich nicht auf die Sicherung durch Sozialsysteme verlassen darf. Im privaten Bereich ist der Spielraum für den Einzelnen natürlich größer als am Arbeitsplatz. Aber auch hier steht der Mitarbeiter immer wieder vor Situationen, die eine eigene Entscheidung fordern.
Mehr Spielraum, höherer Aufwand. Für die Betriebe bedeutet der Spielraum, den das eigene Ermessen bietet, einen größeren Aufwand, ist doch das höhere Maß an Eigenverantwortung mit einem Verlust an Rechtssicherheit verbunden. Denn in den Vorschriften gibt es keine Forderungen mehr mit konkreten Lösungen, sondern nur noch Schutzziele, die der Unternehmer eigenverantwortlich erfüllen muss. Als eine besonders effektive Maßnahme, den Arbeitsschutz und die Sicherheit der Beschäftigten in der Struktur und in den Abläufen eines Unternehmens zu verankern, haben vor allem größere Betriebe die Installation eines Managementsystems erkannt.
Durch die Gefährdungsbeurteilung sind die Unternehmen verpflichtet, den Handlungsbedarf selbst festzustellen und auf aktuellem Stand zu halten. Diese Aufgaben werden in erster Linie von den betrieblichen Vorgesetzten und den Spezialisten für Arbeitsschutz – z.B. Sicherheitsingenieur und Betriebsarzt – erledigt. Die Mitarbeiter zu fragen und ihre Vorstellungen bei der Optimierung der Lösungen mit einzubeziehen, bedeutet daher auch einen ständigen Appell an ihre Eigenverantwortung.
Auszüge aus dem Schwerpunktthema der Norddeutschen Metall BG.
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