»Fahr
nicht schneller, als Dein Schutzengel fliegen kann«. Ein scheinbar
"cooler" Spruch, appelliert er doch gleichzeitig an die »Eigenverantwortung«.
Neue Arbeitsschutzvorschriften haben eine besondere Nachwirkung: In vielen
Vorschriften gibt es keine Forderungen mehr mit konkreten Lösungen,
sondern nur noch Schutzziele, die der Unternehmer eigenverantwortlich erfüllen
muss. Wie er das lösen kann, versucht ein Papier der Norddeutschen
Metall Berufsgenossenschaft aufzuzeigen.
Neue Freiheiten und Handlungsspielräume fordern
aktives »Mitdenken«. Mit dem Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes
und dem sukzessiven Abbau berufsgenossenschaftlicher Vorschriften hat der
Gesetzgeber den Betrieben das »Mehr« an Eigenverantwortung
eingeräumt, das diese im Zuge der Deregulierung gefordert hatten.
Von Gesetzes wegen ist in erster Linie der Arbeitgeber für Sicherheit
und Gesundheitsschutz verantwortlich. Er kann dieser Forderung aber nur
gerecht werden, wenn er seinen Betrieb so organisiert, dass Eigenverantwortung
als Gemeinschaftsaufgabe wahrgenommen wird.
Was der Unternehmer tun kann und wie auch bei jedem Einzelnen
Eigenverantwortung gefördert werden und somit diese Gemeinschaftsaufgabe
gemeistert werden kann - das ist Inhalt eines fünfseitigen Papiers,
das von der Internetseite
der NMBG als PDF-Dokument heruntergeladen werden kann. Darüber
hinaus gibt es zur gleichen Thematik eine übersichtliche Merkkarte,
auf der die wichtigsten Fakten zusammengefasst sind.
Eigenverantwortung ist die Fähigkeit und die Bereitschaft
des
Einzelnen, für die Folgen seines Handelns selbst einzustehen. Eigenverantwortliches
Handeln setzt die Möglichkeit voraus, Handlungswege und -ziele selbst
zu bestimmen. Dies gilt im privaten wie im beruflichen Bereich. Auch im
Rahmen der Diskussion über soziale Reformen wird zunehmend darauf
verwiesen, dass jeder mehr Eigenverantwortung aufbringen soll und sich
nicht auf die Sicherung durch Sozialsysteme verlassen darf. Im privaten
Bereich ist der Spielraum für den Einzelnen natürlich größer
als am Arbeitsplatz. Aber auch hier steht der Mitarbeiter immer wieder
vor Situationen, die eine eigene Entscheidung fordern.
Mehr Spielraum, höherer Aufwand. Für die Betriebe
bedeutet der Spielraum, den das eigene Ermessen bietet, einen größeren
Aufwand, ist doch das höhere Maß an Eigenverantwortung mit einem
Verlust an Rechtssicherheit verbunden. Denn in den Vorschriften gibt es
keine Forderungen mehr mit konkreten Lösungen, sondern nur noch Schutzziele,
die der Unternehmer eigenverantwortlich erfüllen muss. Als eine besonders
effektive Maßnahme, den Arbeitsschutz und die Sicherheit der Beschäftigten
in der Struktur und in den Abläufen eines Unternehmens zu verankern,
haben vor allem größere Betriebe die Installation eines Managementsystems
erkannt.
Durch die Gefährdungsbeurteilung sind die Unternehmen
verpflichtet, den Handlungsbedarf selbst festzustellen und auf aktuellem
Stand zu halten. Diese Aufgaben werden in erster Linie von den betrieblichen
Vorgesetzten und den Spezialisten für Arbeitsschutz – z.B. Sicherheitsingenieur
und Betriebsarzt – erledigt. Die Mitarbeiter zu fragen und ihre Vorstellungen
bei der Optimierung der Lösungen mit einzubeziehen, bedeutet daher
auch einen ständigen Appell an ihre Eigenverantwortung.
Auszüge aus dem Schwerpunktthema der Norddeutschen
Metall BG.