Hohe
Kosten, großer Zeitaufwand und letztlich sei ja die Gesundheit der
Mitarbeiter doch deren Privatsache. Derartige Argumente fallen leider oft,
wenn Betriebe nach ihrem Einsatz für Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz gefragt werden. Für viele Betrachter ist Arbeitssicherheit
eine neumodische Erscheinungsform. Das dem nicht so ist, zeigt die "Kleine
Chronik des Arbeitsschutzes". Seit Anbeginn der Zeit machten sich Menschen
Gedanken über die Sicherheit und die Gesundheit ihrer Mitmenschen!
Weit vor unserer Zeit:
"Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer
ringsum auf Deinem Dache, damit Du nicht Blutschuld auf Dein Haus lädst,
wenn jemand herabfällt.“ (Die Bibel: 5. Buch Mose, Kap. 22, Vers 8)
um 400 v.Chr.:
Hippokrates, griech. Arzt und Begründer
der wissenschaftlichen Medizin, weist darauf hin, dass beim Ausüben
bestimmter Handwerke und Künste gesundheitliche Schäden zu befürchten
sind. Er hält es bei der ärztlichen Untersuchung für erforderlich,
nach der beruflichen Tätigkeit zu fragen.
Um 1300:
finden sich in den ältesten Bergordnungen
die ersten Arbeitssicherheitsbestimmungen.
1531:
Paracelsus, untersucht die "Bergsucht" (Silikose)
und "anderen Bergkrankheiten", sowie die Erkrankungen durch das Einwirken
von Blei und Quecksilber auf den Menschen. "Wenn ihr jedes Ding richtig
erklären wollet, was ist dann kein Gift? Alle Dinge sind ein Gift
und nichts ist ohne Gift, nur die Dosis bewirkt, dass ein Ding kein Gift
ist."
1746:
Ein holländischer Goldschmied erfindet zum
Schutz des Fingers vor Nadelstichen beim Nähen den Fingerhut.
1802:
In England erscheint ein erstes Gesetz zum Schutz
der Kinder, das 1833/1834 durch Hinzunahme des Frauenschutzes ergänzt
wird.
1828:
Gerneral von Horn, der preußische General
berichtet seinem König Friedrich Wilhelm III (von Preußen) über
den schlechten gesundheitlichen Zustand von Rekruten in den Industriegebieten
an Rhein und Ruhr. Er sieht die Verteidigungsfähigkeit für die
westlichen Provinzen gefährdet. Die Ursache sieht er u.a. in der Schädigung
der Jugendlichen durch Fabrikarbeit im Kindesalter, insbesondere durch
Nachtarbeit.
Gleichzeitig, wie auch schon Jahre vorher, wird vom preußischen
Kultusminister von Altenstein über den mangelnden Schulbesuch der
Kinder Klage geführt.
Beide Interventionen haben zunächst keinen Erfolg.
1831:
Erste Polizeiverordnung "zur Wahrnehmung des
technisch-polizeilichen Interesses" über Anlage und Gebrauch von Dampfkesseln.
1835:
Der Oberpräsident der Rheinprovinz von Bodelschwingh
verlangt wegen der untragbaren Unterrichtsverhältnisse eine Verordnung
zum Schutz der Kinder vor Ausbeutung durch Fabrikarbeit. Dieser später
auch von anderer Seite unterstützte Vorstoß ist der Anlass für
den Erlaß des preußischen Regulativs.
1839:
Preußisches Regulativ, über die Beschäftigung
jugendlicher Arbeiter in Fabriken und Einschränkung der Kinderarbeit.
Erstes deutsches "Arbeitsschutzgesetz", in dem Kinderarbeit unter 9 Jahren
völlig verboten wird. Bei Kindern von 9 bis 15 Jahren wird die tägliche
Arbeitszeit neben 5 Stunden Schulpflicht auf höchstens 10 Stunden
begrenzt. Nachtarbeit wird von 21 bis 5 Uhr verboten. Mittagspausen 1 Stunde,
Frühstück und Vesper jeweils 15 Minuten.
Die zur Durchführung dieser Bestimmungen verpflichteten
Ortspolizeibehörden und ab 1845 eingesetzte ehrenamtliche Lokalkommissionen
können sich gegenüber den privatwirtschaftlichen Interessen nicht
durchsetzen.
1845:
Erlass einer Gewerbeordnung - GewO für Preußen.
Sie enthält u.a. Bestimmungen über genehmigungspflichtige Anlagen
und einen Katalog gefährlicher Anlagen, z.B. Feuerwerkerei, Schießpulver,
Hochöfen usw..
1853:
Ergänzungsgesetz zum Regulativ (Gewerbeaufsicht).
Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht beschäftigt werden. 12 bis
14jährige Kinder dürfen einschl. der Pausen bis zu 6 Stunden,
Jugendliche von 14 bis 16 Jahren bis zu 10 Stunden täglich arbeiten,
Mindestpause für Jugendliche 2 Stunden, zwischen 20:3o und 5:3o Uhr
dürfen sie nicht arbeiten. Einsatz der ersten Fabrikinspektion nach
Bedarf. In den Ausführungsbestimmungen befinden sich Arbeitssicherheitsrichtlinien,
wie z.B.: Prüfung von Bauplänen, Abführung schädlicher
Hitze, Erhaltung reiner Luft.
1854:
Einsatz der ersten 3 Fabrikinspektoren bei den
Regierungspräsidenten in Aachen, Düsseldorf und Arnsberg. Sie
erhalten als Sonderbevollmächtigte alle Befugnisse der Ortspolizeibehörden.
1865:
Preußisches Berggesetz. In ihm wird der
Schutz vor Gefahren des Bergbaus und die Organisation der Bergpolizei geregelt.
1866:
Gründung des ersten Dampfkessel Überwachungsvereins
(wegen der häufigen explosiven Zerstörungen der unter Druck stehenden
Kessel)
1869:
Gewerbeordnung - GewO für den Norddeutschen
Bund. Sie wird nach Gründung des Deutschen Reichs (1871) auch in den
süddeutschen Staaten als ReichsGewO übernommen. Enthält
ebenfalls die Institution der Fabrikinspektion. Ferner enthält sie
Bestimmungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Sie verpflichtet
den "Gewerbe"unternehmer zum technischen Arbeitsschutz zwecks Sicherung
der Beschäftigten gegen Gefahren für Leben und Gesundheit. Die
Aufsicht liegt zunächst bei der ordentlichen Polizei.
1871:
Reichshaftpflichtgesetz. Erweiterung der zivilrechtlichen
Verschuldenshaftung des Unternehmers auf Beauftragte und Aufsichtspersonen.
Die Mehrzahl der Betriebsunfälle bleibt immer noch ohne Entschädigung
für den Verletzten.
1878:
Novelle zur GewO. Neuregelung der Beschäftigung
von Jugendlichen. Schonzeit für Frauen nach der Geburt eines Kindes
von 3 Wochen. Einführung der obligatorischen Fabrikinspektion gegen
den Willen Bismarks.
1884:
Unfallversicherungsgesetz. Ablösung der
zivilrechtlichen Verschuldenshaftung des Unternehmers durch zwangsweise
Eingliederung in "Berufs" - Genossenschaften. Beiträge werden allein
vom Unternehmer aufgebracht. Als Versicherungsträger erhalten die
Genossenschaften das Recht, Unfallverhütungsvorschriften mit Genehmigung
des Reichversicherungsamtes zu erlassen und ihre Befolgung durch eigene
technische Aufsichtsbeamte zu kontrollieren.
1891:
Arbeitsschutznovelle zur Gewerbeordnung - GewO.
Sie enthält u.a.:
Vorschriften über die Sonntagsarbeit,
Arbeitszeitbegrenzung für Arbeiterinnen auf 65 Wochenstunden,
Schonzeit für Wöchnerinnen von 6 Wochen,
Nachtarbeitsverbot für Frauen,
Beschäftigungsverbot für Kinder unter 13 Jahren,
Präzisierung des betrieblichen Gefahrenschutzes.
Umwandlung der Fabrikinspektion in Gewerbeinspektion und
der Neuorganisation als technische Sonderbehörde. Aufgabenerweiterung
zur Überwachung der Sonntagsarbeit. Gewerbeaufsichtsbeamte erhalten
die Befugnisse der Ortspolizeibehörden zur Durchsetzung des Gefahrenschutzes.
1897:
Handelsgesetzbuch, Sechster Abschnitt, Fürsorgepflicht
des Arbeitgebers
1906:
Internationale Berner Konferenz. Regierungsvertreter
fassen Beschlüße die durch entsprechende Gesetze in verschiedenen
Ländern übernommen werden, u.a. gewerbliche Verwendung von weißem
Phosphor, Nachtarbeit von Frauen.
1911:
Bisherige Unfallversicherungsgesetzgebung wird
in die Reichsversicherungsordnung, RVO, Drittes Buch, Unfallversicherung
übernommen.
1918:
DemobilmachungsVO. Begrenzung der täglichen
Arbeitszeit auf 8 Stunden.
1920:
Betriebsrätegesetz (s. 1952 Betriebsverfassungsgesetz)
1925:
Erstmals werden Berufskrankheiten und (eingeschränkt)
auch Wegeunfälle als Arbeitsunfälle im Sinne der RVO behandelt.
1938:
Arbeitszeitordnung. Begrenzung der täglichen
Arbeitszeit und Regelung der Pausen.
- Jugendarbeitsschutzgesetz
1949:
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art.
2. (2) "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
...". Der Arbeitsschutz gehört zur konkurrierenden Gesetzgebung zwischen
den Ländern und dem Bund.
1952:
Betriebsverfassungsgesetz, BetrVG, Mitwirkungspflicht
des Betriebsrates bei Arbeitssicherheit und beim Gesundheitsschutz
1952:
Mutterschutzgesetz, MuSchG, Gesetz zum Schutze
der erwerbstätigen Mutter. Beschäftigungsverbote für werdende
Mütter.
1963:
Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz. Einführung
von Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten.
Regelung der Rechte und Pflichten der Berufsgenossenschaften. Pflicht der
Bundesregierung zur jährlichen Vorlage eines Unfallverhütungsberichtes
an den Deutschen Bundestag.
1968:
Gerätesicherheitsgesetz. Hersteller und
Einführer technischer Arbeitsmittel dürfen diese nur in Verkehr
bringen oder ausstellen, wenn sie ungefährlich sind.
1971:
Arbeitsstoffverordnung. Schutz vor gefährlichen
Arbeitsstoffen.
1973:
Arbeitssicherheitsgesetz, AsiG, Gesetz über
Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für
Arbeitssicherheit. Pflicht der Arbeitgeber zur Bestellung Betriebsärzten
und Sicherheits- Ingenieuren.
1975:
Arbeitsstättenverordnung. Vorschriften über
die sicherheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsplätze.
1980:
Chemikaliengesetz. Schutz des Menschen und der
Umwelt vor gefährlichen Chemikalien. Anmeldepflicht für neue
Stoffe bei (heute) Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- BAuA.
1986:
Gefahrstoffverordnung, GefStoffV, Verordnung
zum Schutz vor gefährlichen Stoffen. Schutz des Menschen beim beruflichen
Umgang und der Umwelt vor gefährlichen Chemikalien.
1994:
Arbeitszeitgesetz
1996:
Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG, Gesetz über
die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung
der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der
Arbeit
1996:
7. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche
Unfallversicherung (als Ersatz für die Reichsversicherungsordnung,
Drittes Buch)