Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
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... geschützter Kunden-Bereich, nur mit Passwort-Eingabe zugänglich!
im Unternehmen durch digitale Medien, Handbücher, Betriebsanleitungen etc..
Systemdurchführung durch Handbücher, Betriebsanleitungen etc..
... durch Seminare - Kurse - Unterweisungen, für alle die mit Arbeitssicherheit zu tun haben.
... zur Erfüllung Ihrer Unternehmerpflichten!
... für Ihren Betrieb und Ihre baulichen Anlagen, ein weiteres Dienstleistungs-Angebote auch zur Arbeitssicherheit.
NEU: Entwurf der Gefahrstoffverordnung aus Mai 2003 !!!!!!
Planung und Bauleitung für die Technische Gebäudeausrüstung
... zur innerbetrieblichen Durchführung der Gefahrstiff-Verordnung.
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... wir sind BERATENDE INGENIEURE
Sicherheitstechnische Betreuung und Beratung
IHR Nutzen, Ihre Vorteile ...
... durch unsere Bestellung zum Sicherheits-Ingenieur, als Überbetrieblicher Dienst
Wir sind unabhängige beratende Ingenieure.
Unabhängig von Liefer-, Verbands- und sonstigen Interessen.
Wir orientieren uns an Ihren betrieblichen Gegebenheiten.
Als Ihr Sachwalter ist Ihre Interessenslage unser ausschließlicher Arbeitsauftrag.
Für Ihre eigentlichen unternehmerischen Aufgaben werden Sie durch unsere Fachkompetenz zeitlich entlastet.
Erfüllung der berufsgenossenschaftlichen Forderung aus der UVV  BGV A 6 (bisher VBG 122) nach mindestens 160 Jahres-Stunden (z.B. der Masch.-BG) fachlicher Tätigkeit.
Übernahme Ihrer gesetzlichen Unternehmerpflichten.
Nutzung der über 20-jährigen Erfahrung als BERATENDE INGENIEURE und der Infrastruktur eines Technischen Büro's.
Unterweisungs-Kenntnisse, durch unsere Tätigkeit als Dozent in der berufsgenossenschaftlichen Ausbildung von Sicherheits-Fachkräften.*
Umfassender Kenntnisstand, durch die Betreuung von Betrieben der unterschiedlichsten Branchen.
Ständige, eigene Weiterbildung in allen relevanten Fachbereichen der Arbeitssicherheit, bei berufsgenossenschaftlichen und anderen Veranstaltungsträgern.*
Konkret kalkulierbare Kosten für den wichtigen Sozialbereich -Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz-.
Keine Herauslösung eines qualifizierten Mitarbeiters aus dem Betriebsablauf.
Keine bezahlte Freistellung für die im ASiG geforderten Fortbildungsmaßnahmen und ebenso keine bezahlten Ausfallzeiten bei Krankheit und Urlaub.
Keine Beschaffung von Meßgeräten zur Erfassung arbeitsrelevanter Einflüße im Betriebsablauf.
Kein Eintritt der unternehmerischen Fürsorgepflicht bei Fehlern des eigenen Mitarbeiters als -Fachkraft für Arbeitssicherheit-.
Mithilfe bei der Suche und Bestellung eines Facharztes für Arbeitsmedizin.
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