Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Neustart >Start-Seite Aktuell<, großes Browser-Fenster. Ihr Kontakt zu uns. Rechtlicher Hinweis bei Nutzung unserer Websites Unsere Auftraggeber und Partner, ... die im Internet präsent sind, unsere Art Referenzliste.
... geschützter Kunden-Bereich, nur mit Passwort-Eingabe zugänglich!
im Unternehmen durch digitale Medien, Handbücher, Betriebsanleitungen etc..
Systemdurchführung durch Handbücher, Betriebsanleitungen etc..
... durch Seminare - Kurse - Unterweisungen, für alle die mit Arbeitssicherheit zu tun haben.
... zur Erfüllung Ihrer Unternehmerpflichten!
... für Ihren Betrieb und Ihre baulichen Anlagen, ein weiteres Dienstleistungs-Angebote auch zur Arbeitssicherheit.
NEU: Entwurf der Gefahrstoffverordnung aus Mai 2003 !!!!!!
Planung und Bauleitung für die Technische Gebäudeausrüstung
... zur Arbeitssicherheit, die wir mit dem Carl Heymanns Verlag - Köln entwickelten.
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... wir sind BERATENDE INGENIEURE
Sicherheitstechnische Betreuung und Beratung
nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG),
nach der BGV A 1 - Grundsätze der Prävention,
und der BGV A 6 - Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Für Ihren Betrieb, für Ihr Unternehmen, für eine sichere Arbeit und den Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten wir Ihnen ein
Betriebsorientiertes 3-Stufen-Betreuungsmodell
an. Ein bedarfsgerechtes Konzept mit individuellen Inhalten - für Effizienz und Wirtschaftlichkeit.
Mit unserer Bestellung zum Sicherheits-Ingenieur, als Überbetrieblicher Dienst, erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Verpflichtungen.
Die Leistungserbringung zu Ihrer -Sicherheitstechnischen Betreuung- richtet sich nach "Qualitätsmerkmale und Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit für deren Aufgabenwahrnehmung", eine gemeinsame Empfehlung von Bundesarbeitsministerium, Bundesländern, Verband Deutscher Sicherheitsingenieure, Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, und Deutschem Gewerkschaftsbund - veröffentlicht im Bundesarbeitsblatt 2/1994.
Die Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist für Sie, den Unternehmer bzw. Unternehmensleiter, ein sozialpolitischer Auftrag; den wir für Sie unabhängig und überparteilich erfüllen.
Erfüllen, entsprechend den Bestimmungen des "Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" - (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG, vom 12. Dezember 1973, in der Fassung vom 12. April 1976) und des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG vom 7. Aug. 1996.
In § 5 des ASiG - "Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit" - hat Ihnen der Gesetzgeber für Ihren Betrieb die unabdingbare Pflicht auferlegt, eine - "Fachkraft für Arbeitssicherheit" - zu bestellen und sich beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen zu lassen (§ 1 - ASiG).
Wir tragen mit Ihnen Sorge für die Menschen und deren Gesundheit in Ihrem Unternehmen, gemeinsam sorgen wir dafür, dass Arbeit nicht krank macht und das die Arbeit sicher ist. Denn nur gesunde und sicher arbeitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichern langfristig Ihren Unternehmenserfolg.
Dabei wollen wir nicht nur Normen erfüllen, sondern mit den Mitteln einer humanen Arbeitsorganisation für störungsfreie Produktions- und Arbeitsabläufe sorgen. Für die Menschen da sein, Ihrem Unternehmen verpflichtet sein; dies ist unser Arbeitsauftrag und gleichzeitig unser Programm.
Qualität und engagiertes Dienstleisten sind unser Selbstverständnis, dadurch zeichnen wir uns aus und unterscheiden uns von anderen Marktteilnehmern.
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