Seminare - Kurse - Unterweisungen zu Arbeitsicherheit und Gesundheitsschutz
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Seminare - Kurse - Unterweisungen zu Arbeitsicherheit und Gesundheitsschutz
Sicherheitsbeauftragte
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Das Thema:
Eine wichtige Rolle im betrieblichen Tagesgeschehen ist die Funktion des oder der Sicherheitsbeauftragten. Gefordert wird sie, zuvor schon in der RVO, im § 22 des Sozialgesetzbuches VII für Betriebe ab 20 Mitarbeitern. Für diese Funktion werden engagierte und zuverlässige Mitarbeiter/innen ausgewählt. Engagiert, weil von ihnen eine Vorbildhaltung ausgehen muss. Zuverlässig, weil von Ihnen eine erhöhte Aufmerksamkeit für Betriebsabläufe erwartet wird.
Sie sind es, die durch ihre Tätigkeit "vor Ort" Gefährdungen und Belastungen unmittelbar miterleben. Diese Unterweisung ist deshalb sehr praxisnah angelegt, um diesem Personenkreis nützliche Handlungshilfen zu geben.
Inhalte:
  • Gesetzliche Grundlagen des Arbeitsschutzes
  • Arbeitsschutzorganisation
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten
  • Verantwortung im betrieblichen Ablauf
  • Anforderungen an die Funktion
  • Probleme des Arbeits- undGesundheitsschutzes
  • Arbeitsweisen und -hilfen von Sicherheitsbeauftragten
  • Prüf-, Checklisten und Gefährdungsanalysen
  • Unterstützende Tätigkeiten für die Sicherheitsfachkraft
  • Arbeitsschutzausschuß
  • Bestellung und Weiterbildung
  • Unfallbetrachtung, -geschehen und Ableitungen daraus
  • Motivieren der Kollegen/innen zur Mitwirkung bei 'Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz'
  • Diskussion über betriebliche Ereignisse
Teilnehmer:
Bestellte Sicherheitsbeauftragte oder noch zu bestellende Personen, Betriebliche Führungskräfte, Betriebs- und Personalräte, sonstige Interessierte
Zeitdauer:
2,5 Stunden
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