| Dr. Bernhard Brückner,
Hessisches Sozialministerium und Dr. Ursula Vater, Regierungspräsidium
Kassel, zum Thema und zur genannten Schwerpunktaktion.
Obwohl die Gefahrstoffverordnung
seit mehr als 15 Jahren verbindliche Rechtsvorschrift für den gewerblichen
Umgang mit gefährlichen chemischen Substanzen ist, ist der Schutz
der Beschäftigten vor gefährlichen chemischen Stoffen an den
Arbeitsplätzen weiterhin ein hochaktuelles und leider in vielen Fällen
ein noch nicht ausreichend beachtetes Problemfeld des Arbeitsschutzes.
Wenn aktuelle Untersuchungen
darauf hinweisen, dass in der Bundesrepublik Deutschland inzwischen mehr
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihr Leben durch berufsbedingte Einwirkungen
von Gefahrstoffen verlieren als durch Arbeitsunfälle, dann wird deutlich,
dass der Schutz vor Gefahrstoffen eine zentrale Herausforderung für
den Arbeitsschutz darstellt.
Ein effektiver Gefahrstoffschutz
erfordert zuallererst jedoch eine umfassende und sachlich korrekte Information
der Verantwortlichen in den betroffenen Unternehmen über die Eigenschaften
der verwendeten Gefahrstoffe und die für einen Umgang erforderlichen
Schutzmaßnahmen. Wie groß jedoch gerade die Informationsdefizite
über Gefahrstoffe sind - insbesondere in den Klein- und Mittelbetrieben
-, ist spätestens seit der Veröffentlichung der von Frau Voullaire
für die BAuA durchgeführten Studie bekannt. Die in dieser Studie
dargestellte weitverbreitete Unkenntnis der Betriebspraktiker
über das Gefährdungspotenzial von gefahrstoffhaltigen Produkten
und gefahrstoffbelasteten Tätigkeiten hat ihre Ursache zu einem großen
Teil in dem Fehlen oder dem Nichtnutzen der geeigneten Informationswege.
Hier kommt dem Sicherheitsdatenblatt eine besondere Bedeutung zu, handelt
es sich doch um das einzige, rechtlich verbindliche Informationssystem,
welches vom Hersteller eines Gefahrstoffes grundsätzlich zu jedem
beruflichen Anwender dieses Stoffes kommen sollte.
Das Sicherheitsdatenblatt
ist deshalb der zentrale Informationspool des Arbeitgebers für ein
funktionables Gefahrstoffmanagement. Hierzu sollte ihm das Sicherheitsdatenblatt
ohne weitere aufwendige Recherche alle Informationen liefern, die zur Erfüllung
der Erfordernisse des Arbeitsschutzes, insbesondere der Gefährdungsbeurteilung
nach der Gefahrstoffverordnung, notwendig sind.
Viele der heutigen Sicherheitsdatenblätter
können diesem Anspruch leider nicht genügen.
Häufige Mängel
in Sicherheitsdatenblättern:
-
Fehlende Sorgfalt.
-
Unkonkrete, unzureichende bis
falsche Angaben.
-
Angaben zum Umgang und Empfehlungen
für Schutzmaßnahmen fehlen oder sind zu allgemein
-
Mangelnde Verständlichkeit
der Formulierungen.
-
Unübersichtlichkeit des
Sicherheitsdatenblatts.
-
Fehlende Information über
Aktualisierung des Sicherheitsdatenblatts.
-
Fehlen von konkreten Angaben
zu persönlichen Schutzausrüstungen.
-
Fehlen von Angaben zur Handhabung
und Expositionsbegrenzung.
Vermutete strukturelle Defizite
bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern:
-
Bedeutung der Sicherheitsdatenblätter
für die Kunden ist nicht bekannt.
-
Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
wird nicht als wichtige Aufgabe angesehen.
-
Kenntnisstand über Gefahrstoffrecht
und Umgang mit Gefahrstoffen ist bei den Erstellern unzureichend.
-
Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
ist nicht in die betrieblichen Managementsysteme eingebunden.
-
Qualifikation der Ersteller
ist unzureichend.
-
Vorhandene Informationen sind
nicht ausreichend.
-
Mangelhafte Kommunikation zwischen
der Arbeitsschutzabteilung und dem Ersteller von Sicherheitsdatenblättern.
Mangelhafte Kommunikation
zwischen der Produktion und dem Ersteller von Sicherheitsdatenblättern
sowie zwischen der Vermarktung und dem Ersteller von Sicherheitsdatenblättern.
| Schwerpunktaktion
"Sicherheitsdatenblatt" |
Die Aufsichtsverwaltungen der
Länder haben in den letzten Jahren verschiedene Schwerpunktaktionen
zur Verbesserung der Qualität der Sicherheitsdatenblätter durchgeführt.
Beispielhaft zu nennen ist die umfangreiche Schwerpunktaktion der Arbeitsschutzverwaltung
des Landes Nordrhein-Westfalens, die schwerwiegende Mängel der kontrollierten
Sicherheitsdatenblätter aufzeigte. Insbesondere bei den Angaben zu
den erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen und der konkreten Bezeichnung
der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung traten erhebliche
Defizite auf, ein Bereich der für die Verringerung der Gefahrstoffbelastung
gerade besonders wichtig ist. Vor diesem Hintergrund hat der LASI (Länderausschuss
für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik) Unterausschuss 2 „Gefahrstoffe"
eine große, Ländergrenzen überschreitenden Schwerpunktaktion
„Sicherheitsdatenblatt" initiiert, um
1. die strukturellen
Defizite, die für die verbreiteten Mängel der Sicherheitsdatenblätter
ursächlich sind und
2. die Qualität der
Angaben für die Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.
Gemeinsam mit der Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin haben die staatlichen Arbeitsschutzbehörden
der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg,
Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und
Thüringen in einer repräsentativ angelegten Untersuchung Sicherheitsdatenblätter
und das innerbetriebliche Managementsystem zu ihrer Erstellung und Verteilung
in mehreren hundert Unternehmen überprüft. Hierbei sollte insbesondere
ermittelt werden, ob die Hinweise, dass strukturelle Probleme der Aufbau-
und Ablauforganisation einschließlich der Festlegung der innerbetrieblichen
Verantwortlichkeiten sowie ein mangelhafter Informationsfluss die Ursache
unzureichender Sicherheitsdatenblätter sei, um auf dieser Grundlage
gemeinsam mit den Erstellern und Verbänden Vorschläge zur Verbesserung
der Qualität von Sicherheitsdatenblättern zu erreichen. Hierzu
dient auch die heutige Veranstaltung.
Diese Schwerpunktaktion
soll die Hersteller und Inverkehrbringer von Chemikalien ermutigen, diejenigen
stoffbezogenen Daten, die ihr Kunde bei der Anwendung dieser Stoffe für
einen effektiven Schutz der Beschäftigten benötigt, informativer,
konkreter, aktueller und praxisnäher zu gestalten. Ein Hersteller,
der für seine Produkte bereits alle relevanten Angaben für die
bei der Anwendung erforderliche Gefährdungsbeurteilung in das Sicherheitsdatenblatt
aufnimmt und zugleich praxisgerechte Angaben zu den zu ergreifenden Schutzmaßnahmen
macht - der Hinweis, dass „Handschuhe erforderlich sind" kann sicherlich
nicht als eine ausreichende Information zum Schutz vor dermalen Belastungen
gewertet werden - , liefert seinem Kunde eine konkrete Unterstützung,
sodass gute Sicherheitsdatenblätter mit vollständigen Informationen
sicher auch ein Wettbewerbsfaktor werden können.
Die Ergebnisse der Schwerpunktaktion
sollen dazu beitragen, die derzeit noch nicht zufriedenstellende Informationssituation
bei der betrieblichen Anwendung von gefährlichen chemischen Stoffen
zu verbessern, indem systemische und strukturelle Mängel bei der Erstellung
von Sicherheitsdatenblätter aufgezeigt und benannt werden. Auf dieser
Grundlage könnte das Regelwerk fortgeschrieben werden, indem neben
Anforderungen an die Inhalte von Sicherheitsdatenblättern auch Erfordernisse
oder Hinweise zur Aufbau- und Ablauforganisation aufgenommen werden. Die
Arbeitsschutzbehörden der Länder und der LASI verstehen dies
auch als eine konkrete Unterstützung bei der Umsetzung der sich aus
der Agenzien-Richtlinie der Europäischen Union und der zukünftigen
Gefahrstoffverordnung ergebenden Verpflichtung zur umfassenden Gefährdungsbeurteilung
beim Umgang mit Gefahrstoffen.
Auch im Hinblick auf die
Überwachung durch die Arbeitsschutzbehörden der Länder werden
die Ergebnisse der Schwerpunktaktion heftig diskutiert. Um eine einheitliche
Überwachung zu stärken wird zur Zeit im LASI-UA 2 geprüft,
ob ein ständiger Arbeitskreis gegründet wird, der sich mit
1. schwierigen Fragestellungen
zur Einstufung, Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblatt auseinandersetzt
und die Antworten an alle Länder weiterleitet,
2. länderübergreifende
Fragestellungen zur Einstufung, Kennzeichnung
und Sicherheitsdatenblatt bearbeitet, wenn ein Produkt in mehreren Bundesländern
in den Verkehr gebracht wird,
3. die Länder über
rechtliche Veränderungen und die Konsequenzen informiert,
4. dem Erfahrungsaustausch
dient und
5. Schwerpunktaktionen der
Länder zur Überwachung der Einstufung, Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblatt
plant und auswertet.
Frau Dr. Vater stellte dann
die Untersuchungsergebnisse dieser Schwerpunkteaktion dar. Durch die Vielschichtigkeit
der Ergebnisermittlungen beschränken wir uns in unserer Berichterstattung
auf drei Aussagepunkte, die deutlich machen, warum vielen Bearbeitern der
betrieblichen Thematik „Gefahrstoffe" das Lesen von Sicherheitsdatenblättern
Unbehagen bereitet.
Angaben zum Verwendungszweck
des Produkts:
-
nur 30 % der Betriebe nannten
den Verwendungszweck,
-
14 % der Betriebe gaben es nur
teilweise an,
-
70 % gaben den Verwendungszweck
nicht an, davon gaben
-
45 % der Betriebe an,
zukünftig Angaben machen zu können,
-
45 % der Betriebe an,
auch zukünftig Probleme mit der Angabe des Verwendungszweckes zu haben.
Über die Qualifikation
der Ersteller von Sicherheitsdatenblättern ergab die Schwerpunktaktion:
-
73 % sind Chemiker oder verfügen
über einen vergleichbaren Hochschulabschluss,
-
19 % sind Sicherheitsingenieure
oder Sicherheitsfachkräfte,
-
15 % sind Laboranten,
-
16 % haben andere Qualifikationen
und nur bei
-
2 % der Ersteller war die Qualifikation
unbekannt.
Bei der Einteilung von 929
geprüften Sicherheitsdatenblätter in 3 Kategorien war das
Ergebnis:
-
619 = 66 % waren „schlechte"
Sicherheitsdatenblätter,
-
141 = 15 % waren „hervorragende"
Sicherheitsdatenblätter und nur
-
169 = 19 % waren wirklich „gute"
Sicherheitsdatenblätter.
Als Fazit dieser Schwerpunktaktion
wurde festgestellt:
Der Arbeitgeber muss für
seine Gefährdungsbeurteilung zusätzlich zum Sicherheitsdatenblatt
weitere Informationen einholen
-
zur Ermittlung der Freisetzung
von Stoffen bei bestimmungsgemäßer Verwendung,
-
zur Art und Höhe der Gefahrstoffbelastung,
-
zu den erforderlichen Schutzmaßnahmen,
-
zu der Spezifikation geeigneter
Handschuhe und Atemschutz und
hinsichtlich anwendungsbezogener
Informationen.
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