Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
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Bildzeichen und ihre Bedeutung Teil 1 - Die Bedeutung des Sicherheitsdatenblattes für den Arbeitsschutz
Teil 2 - Sicherheitsdatenblätter - Was braucht und findet der Verwender? Teil 3 - Rechtliche Folgen mangelhafter Sicherheitsdatenblätter
Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach GHS
Gefahrstoffe - Sicherheitsdatenblatt
Die Bedeutung des Sicherheitsdatenblattes für den Arbeitsschutz- Teil 1
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Sicherheitsdatenblätter sind neben der Kennzeichnung das zentrale Informationsmittel für den sicheren Umgang mit chemischen Stoffen. In Richtlinien werden die Inhalte und die Strukturen einheitlich für die gesamte EU vorgegeben. Vielfach dienen sie mehr der Desinformation und sind damit für den betrieblichen Arbeitsschutz ungeeignet bzw. nur dürftig geeignet. In einer Informationsveranstaltung am 05. Juni 2003 in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - BAuA - in Dortmund fand eine kritische Bestandsbetrachtung statt. Sehr zum Stöhnen der Vertreter von Herstellern entsprechender Produkte und Zubereitungen, wurde deren bisherige Praxis ihrer Informationspflicht nicht so gut beurteilt. Ohne das sonst übliche Konsensbemühen waren es gerade die Vortragsredner aus öffentlichen Bereichen, die den Erstellern der Sicherheitsdatenblätter kein gutes Zeugnis ausstellten.
In einem dreiteiligen Bericht informieren wir die Leser über die markantesten Veranstaltungsbeiträge. Ziel dieser Informationen soll sein, dass Sie als betrieblicher Verwender von chemischen Stoffen hier eine Argumentationshilfe erhalten, wenn Ihnen ein Hersteller oder Lieferer wiederum unzulängliche Sicherheitsdatenblätter zumutet!
  • Teil 1 - Die Bedeutung des Sicherheitsdatenblattes für den Arbeitsschutz
  • Teil 2 - Sicherheitsdatenblätter - Was braucht und findet der Verwender?
  • Teil 3 - Rechtliche Folgen mangelhafter Sicherheitsdatenblätter
Dr. Bernhard Brückner, Hessisches Sozialministerium und Dr. Ursula Vater, Regierungspräsidium Kassel, zum Thema und zur genannten Schwerpunktaktion.

Obwohl die Gefahrstoffverordnung seit mehr als 15 Jahren verbindliche Rechtsvorschrift für den gewerblichen Umgang mit gefährlichen chemischen Substanzen ist, ist der Schutz der Beschäftigten vor gefährlichen chemischen Stoffen an den Arbeitsplätzen weiterhin ein hochaktuelles und leider in vielen Fällen ein noch nicht ausreichend beachtetes Problemfeld des Arbeitsschutzes.
Wenn aktuelle Untersuchungen darauf hinweisen, dass in der Bundesrepublik Deutschland inzwischen mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihr Leben durch berufsbedingte Einwirkungen von Gefahrstoffen verlieren als durch Arbeitsunfälle, dann wird deutlich, dass der Schutz vor Gefahrstoffen eine zentrale Herausforderung für den Arbeitsschutz darstellt.

Ein effektiver Gefahrstoffschutz erfordert zuallererst jedoch eine umfassende und sachlich korrekte Information der Verantwortlichen in den betroffenen Unternehmen über die Eigenschaften der verwendeten Gefahrstoffe und die für einen Umgang erforderlichen Schutzmaßnahmen. Wie groß jedoch gerade die Informationsdefizite über Gefahrstoffe sind - insbesondere in den Klein- und Mittelbetrieben -, ist spätestens seit der Veröffentlichung der von Frau Voullaire für die BAuA durchgeführten Studie bekannt. Die in dieser Studie  dargestellte  weitverbreitete  Unkenntnis  der  Betriebspraktiker über das Gefährdungspotenzial von gefahrstoffhaltigen  Produkten und gefahrstoffbelasteten Tätigkeiten hat ihre Ursache zu einem großen Teil in dem Fehlen oder dem Nichtnutzen der geeigneten Informationswege. Hier kommt dem Sicherheitsdatenblatt eine besondere Bedeutung zu, handelt es sich doch um das einzige, rechtlich verbindliche Informationssystem, welches vom Hersteller eines Gefahrstoffes grundsätzlich zu jedem beruflichen Anwender dieses Stoffes kommen sollte.

Das Sicherheitsdatenblatt ist deshalb der zentrale Informationspool des Arbeitgebers für ein funktionables Gefahrstoffmanagement. Hierzu sollte ihm das Sicherheitsdatenblatt ohne weitere aufwendige Recherche alle Informationen liefern, die zur Erfüllung der Erfordernisse des Arbeitsschutzes, insbesondere der Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung, notwendig sind.

Viele der heutigen Sicherheitsdatenblätter können diesem Anspruch leider nicht genügen.

Häufige Mängel in Sicherheitsdatenblättern:

  • Fehlende Sorgfalt.
  • Unkonkrete, unzureichende bis falsche Angaben.
  • Angaben zum Umgang und Empfehlungen für Schutzmaßnahmen fehlen oder sind zu allgemein
  • Mangelnde Verständlichkeit der Formulierungen.
  • Unübersichtlichkeit des Sicherheitsdatenblatts.
  • Fehlende Information über Aktualisierung des Sicherheitsdatenblatts.
  • Fehlen von konkreten Angaben zu persönlichen Schutzausrüstungen.
  • Fehlen von Angaben zur Handhabung und Expositionsbegrenzung.
Vermutete strukturelle Defizite bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern:
  • Bedeutung der Sicherheitsdatenblätter für die Kunden ist nicht bekannt.
  • Erstellung von Sicherheitsdatenblättern wird nicht als wichtige Aufgabe angesehen.
  • Kenntnisstand über Gefahrstoffrecht und Umgang mit Gefahrstoffen ist bei den Erstellern unzureichend.
  • Erstellung von Sicherheitsdatenblättern ist nicht in die betrieblichen Managementsysteme eingebunden.
  • Qualifikation der Ersteller ist unzureichend.
  • Vorhandene Informationen sind nicht ausreichend.
  • Mangelhafte Kommunikation zwischen der Arbeitsschutzabteilung und dem Ersteller von Sicherheitsdatenblättern.

  • Mangelhafte Kommunikation zwischen der Produktion und dem Ersteller von Sicherheitsdatenblättern sowie zwischen der Vermarktung und dem Ersteller von Sicherheitsdatenblättern.
Schwerpunktaktion "Sicherheitsdatenblatt"
Die Aufsichtsverwaltungen der Länder haben in den letzten Jahren verschiedene Schwerpunktaktionen zur Verbesserung der Qualität der Sicherheitsdatenblätter durchgeführt. Beispielhaft zu nennen ist die umfangreiche Schwerpunktaktion der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalens, die schwerwiegende Mängel der kontrollierten Sicherheitsdatenblätter aufzeigte. Insbesondere bei den Angaben zu den erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen und der konkreten Bezeichnung der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung traten erhebliche Defizite auf, ein Bereich der für die Verringerung der Gefahrstoffbelastung gerade besonders wichtig ist. Vor diesem Hintergrund hat der LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik) Unterausschuss 2 „Gefahrstoffe" eine große, Ländergrenzen überschreitenden Schwerpunktaktion „Sicherheitsdatenblatt" initiiert, um
1. die strukturellen Defizite, die für die verbreiteten Mängel der Sicherheitsdatenblätter ursächlich sind und
2. die Qualität der Angaben für die Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.
Gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin haben die staatlichen Arbeitsschutzbehörden der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen in einer repräsentativ angelegten Untersuchung Sicherheitsdatenblätter und das innerbetriebliche Managementsystem zu ihrer Erstellung und Verteilung in mehreren hundert Unternehmen überprüft. Hierbei sollte insbesondere ermittelt werden, ob die Hinweise, dass strukturelle Probleme der Aufbau- und Ablauforganisation einschließlich der Festlegung der innerbetrieblichen Verantwortlichkeiten sowie ein mangelhafter Informationsfluss die Ursache unzureichender Sicherheitsdatenblätter sei, um auf dieser Grundlage gemeinsam mit den Erstellern und Verbänden Vorschläge zur Verbesserung der Qualität von Sicherheitsdatenblättern zu erreichen. Hierzu dient auch die heutige Veranstaltung.
Diese Schwerpunktaktion soll die Hersteller und Inverkehrbringer von Chemikalien ermutigen, diejenigen stoffbezogenen Daten, die ihr Kunde bei der Anwendung dieser Stoffe für einen effektiven Schutz der Beschäftigten benötigt, informativer, konkreter, aktueller und praxisnäher zu gestalten. Ein Hersteller, der für seine Produkte bereits alle relevanten Angaben für die bei der Anwendung erforderliche Gefährdungsbeurteilung in das Sicherheitsdatenblatt aufnimmt und zugleich praxisgerechte Angaben zu den zu ergreifenden Schutzmaßnahmen macht - der Hinweis, dass „Handschuhe erforderlich sind" kann sicherlich nicht als eine ausreichende Information zum Schutz vor dermalen Belastungen gewertet werden - , liefert seinem Kunde eine konkrete Unterstützung, sodass gute Sicherheitsdatenblätter mit vollständigen Informationen sicher auch ein Wettbewerbsfaktor werden können.

Die Ergebnisse der Schwerpunktaktion sollen dazu beitragen, die derzeit noch nicht zufriedenstellende Informationssituation bei der betrieblichen Anwendung von gefährlichen chemischen Stoffen zu verbessern, indem systemische und strukturelle Mängel bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblätter aufgezeigt und benannt werden. Auf dieser Grundlage könnte das Regelwerk fortgeschrieben werden, indem neben Anforderungen an die Inhalte von Sicherheitsdatenblättern auch Erfordernisse oder Hinweise zur Aufbau- und Ablauforganisation aufgenommen werden. Die Arbeitsschutzbehörden der Länder und der LASI verstehen dies auch als eine konkrete Unterstützung bei der Umsetzung der sich aus der Agenzien-Richtlinie der Europäischen Union und der zukünftigen Gefahrstoffverordnung ergebenden Verpflichtung zur umfassenden Gefährdungsbeurteilung beim Umgang mit Gefahrstoffen.
Auch im Hinblick auf die Überwachung durch die Arbeitsschutzbehörden der Länder werden die Ergebnisse der Schwerpunktaktion heftig diskutiert. Um eine einheitliche Überwachung zu stärken wird zur Zeit im LASI-UA 2 geprüft, ob ein ständiger Arbeitskreis gegründet wird, der sich mit

1. schwierigen Fragestellungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblatt auseinandersetzt und die Antworten an alle Länder weiterleitet,
2. länderübergreifende  Fragestellungen   zur   Einstufung,   Kennzeichnung   und Sicherheitsdatenblatt bearbeitet, wenn ein Produkt in mehreren Bundesländern in den Verkehr gebracht wird,
3. die Länder über rechtliche Veränderungen und die Konsequenzen informiert,
4. dem Erfahrungsaustausch dient und
5. Schwerpunktaktionen der Länder zur Überwachung der Einstufung, Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblatt plant und auswertet.
Frau Dr. Vater stellte dann die Untersuchungsergebnisse dieser Schwerpunkteaktion dar. Durch die Vielschichtigkeit der Ergebnisermittlungen beschränken wir uns in unserer Berichterstattung auf drei Aussagepunkte, die deutlich machen, warum vielen Bearbeitern der betrieblichen Thematik „Gefahrstoffe" das Lesen von Sicherheitsdatenblättern Unbehagen bereitet.

Angaben zum Verwendungszweck des Produkts:

  • nur 30 % der Betriebe nannten den Verwendungszweck,
  • 14 % der Betriebe gaben es nur teilweise an,
  • 70 % gaben den Verwendungszweck nicht an, davon gaben
    • 45 %  der Betriebe an, zukünftig Angaben machen zu können,
    • 45 %  der Betriebe an, auch zukünftig Probleme mit der Angabe des Verwendungszweckes zu haben.
Über die Qualifikation der Ersteller von Sicherheitsdatenblättern ergab die Schwerpunktaktion:
  • 73 % sind Chemiker oder verfügen über einen vergleichbaren Hochschulabschluss,
  • 19 % sind Sicherheitsingenieure oder Sicherheitsfachkräfte,
  • 15 % sind Laboranten,
  • 16 % haben andere Qualifikationen und nur bei
  • 2 % der Ersteller war die Qualifikation unbekannt.
Bei der Einteilung von 929 geprüften Sicherheitsdatenblätter in 3 Kategorien war das Ergebnis:
  • 619 = 66 % waren „schlechte" Sicherheitsdatenblätter,
  • 141 = 15 % waren „hervorragende" Sicherheitsdatenblätter und nur
  • 169 = 19 % waren wirklich „gute" Sicherheitsdatenblätter.
Als Fazit dieser Schwerpunktaktion wurde festgestellt:

Der Arbeitgeber muss für seine Gefährdungsbeurteilung zusätzlich zum Sicherheitsdatenblatt weitere Informationen einholen

  • zur Ermittlung der Freisetzung von Stoffen bei bestimmungsgemäßer Verwendung,
  • zur Art und Höhe der Gefahrstoffbelastung,
  • zu den erforderlichen Schutzmaßnahmen,
  • zu der Spezifikation geeigneter Handschuhe und Atemschutz und

  • hinsichtlich anwendungsbezogener Informationen.
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