Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
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Flucht- und Rettungspläne Feuerwehrpläne
Brandschutz und Rettungs-Pläne
Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen
Feuerwehrpläne werden von uns nach DIN 14095 angelegt. Wichtig ist bei Feuerwehrplänen, dass sie ständig auf dem aktuellen Stand gehalten werden, dies ist mit den modernen Mitteln der Datenverarbeitung leicht umzusetzen.
Feuerwehrpläne dienen zur raschen Orientierung und zur Beurteilung der Lage und sind damit auch Teil eines umfassenden Objektschutzes.
Sie gehören zwar nicht in jedem Fall zu den Bauvorlagen, können jedoch von den Baugenehmigungsbehörden gefordert werden. Die Erforderlichkeit richtet sich hierbei nach Lage, Art und Nutzung der baulichen Anlage.

Verbindlich gefordert werden derartige Pläne bei:

  • Geschäftshäusern - im § 22 der GhVO,
  • Versammlungsstätten - im § 106 der VStättVO - als 'zusätzliche Bauvorlagen',
  • Krankenhäusern - im § 36 der KhBauVO,
  • Hochhäusern - im §14 der HochhVO,
  • Schulen - im Abs. 4 der Bauaufsichtlichen Richtlinien für Schulen - BASchulR - als 'zusätzliche Bauvorlagen'.
Vorentwurf für einen Industrie-Komplex
Inhalt eines Feuerwehrplanes
  • der Plan muss die kartographische Richtung erkennen lassen, Nordpfeil,
  • Objektbezeichnung und Art der Nutzung,
  • Hauptzufahrt bzw. -zugang müssen am unteren Rand des Planes liegen,
  • Bezeichnung der Geschosse, mir Angabe der Fußbodenhöhe über Zugangshöhe,
  • Brandwände und sonstige raumabschließende Wände,
  • Öffnungen in Decken und Wänden,
  • Zugänge und Notausgänge,
  • Treppenräume, Treppen und deren Laufrichtung,
  • nicht begehbare Flächen, z.B. Dächer,
  • besondere Angriffswege und Rettungswege, z.B. Rettungstunnel,
  • Feuerwehr- und sonst. Aufzüge,
  • Bedienstellen von brandschutz- und betriebstechnischen Anlagen,
  • Steigleitungen, naß und trocken,
  • Ortsfeste und bewegliche Löscheinrichtungen, Art und Menge der Löschmittel,
Besondere Angaben

Feuerwehrpläne müssen auch Angaben enthalten über Art und Menge von:

  • feuergefährlichen Stoffen,
  • Gefahrstoffe, insbesondere in Bereichen mit biologischen Arbeitsstoffen,
  • radioaktiven Stoffen und ihre Gefahrengruppe,
sowie Warnhinweise auf Löschmittel, die NICHT eingesetzt werden dürfen.
Weiter gehören zu den besonderen Angaben:
  • besondere brandschutztechnische Risiken,
  • Entnahmestellen, Schieber etc. zur Löschwasserbevorratung,
  • Löschwasserrückhalteeinrichtungen,
  • elektrische Freileitungen und Oberleitungen mit Spannungsangabe,
  • Abwasserkanäle auf dem Grundstück,
  • Einläufe in das öffentliche Abwassernetz.
Übersichtsplan

Im Regelfall ist die Darstellung einer baulichen Anlage auf einem Blatt (z.B. DIN A3) nicht möglich.
Deshalb ist ein separater Übersichtsplan zu erstellen, der für die Feuerwehr alle angriffsspezifischen Angaben enthält:

  • Darstellung der baulichen Anlage,
  • Bezeichnung der Gebäude und Anlagenteile, wie sie postalisch, ortsüblich oder auch betriebsintern bezeichnet werden,
  • Anzahl der Geschosse,
  • Brandwände,
  • Nicht befahrbare Flächen,
  • Feuerwehrflächen nach DIN 14090,
  • Angrenzende und benachbarte Straßen,
  • Angrenzende und benachbarte Gebäude und deren Nutzung,
  • Standort der Brandmelde-Übertragungseinrichtung (Hauptfeuermelder),sowie der
    • Brandmeldezentrale (BMZ), Feuerwehrschlüsselkasten,
    • Wasserentnahmestellen,
    • Löschanlagen,
    • Löschwasserrückhalteeinrichtungen.
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